Corona Update
Bereits am 09. Juni veröffentlichte der Landkreis Bautzen in seinem Corona-Newsletter die Regelungen bei weiter fallenden Inzidenzwerten.
Bereits am 09. Juni veröffentlichte der Landkreis Bautzen in seinem Corona-Newsletter die Regelungen bei weiter fallenden Inzidenzwerten.
Siehe: Aktuelles – Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de)
1. Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb
Sollte der Inzidenzwert im Landkreis Bautzen laut RKI COVID-19 Germany (arcgis.com) bis einschließlich Sonnabend weiterhin unter 35 liegen, gelten dann folgende Lockerungen ab Montag, 14. Juni für den Sport:
- Wegfall der Personenbegrenzung sowie der Testpflicht (Sportler und Trainer!) bei der Sportausübung
Unter §20, Abs. 3 der Coronaschutzverordnung wurde auch noch einmal explizit auf die Öffnung von Schwimmbädern für den Vereinssport ab einer Inzidenz von unter 100 verwiesen.
2. Sportveranstaltungen
- bei Inzidenz unter 35
Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist erlaubt. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen und am Veranstaltungstag umsetzen. Das Hygienekonzept ist nicht genehmigungspflichtig (!), insofern weniger als 1.000 Teilnehmer/ Besucher gleichzeitig vor Ort sind. Wir empfehlen daher folgendes Vorgehen:
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern/ Besuchern bitte Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen (hygienekonzepte@lra-bautzen.de) oder mit uns in Kontakt treten. Dies empfiehlt sich auch bei größeren überregionalen Sportveranstaltungen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen sowie auch die Mitarbeiter des Kreissportbundes beraten und unterstützen hier gern.
- Zum Erstellen von Hygienekonzepten können die Mustervorlagen der Fachverbände genutzt werden. Auch der DOSB hat ein sehr ausführliches Arbeitspapier für die Erstellung von Hygienekonzepten veröffentlicht. Siehe beigefügte PDF im Anhang.
- Eine Testpflicht besteht für Zuschauer nur, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Hinweis zum Thema Testung
(Quelle: FAQ´s unter www.coronavirus.sachsen.de)
Die Bundesregierung hat mit der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung folgende Testnachweise festgelegt:
- vor Ort unter Aufsicht
- betriebliche Testung
- durch Leistungserbringer
Sollten sich weitere wesentliche Regelungen bzw. Änderungen anhand der Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen ergeben, informieren wir zeitnah darüber.
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