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07.02.2022
Corona-Soforthilfe beantragbar
Sportvereine im Landkreis Bautzen, die durch die Folgen und Einschränkungen der COVID-19-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind, können nun wieder Soforthilfe beantragen.
Eine Antragstellung durch die Vereine ist damit bis zum 22.04.2022 möglich. Auch Vereine, die in den letzten beiden Jahren bereits gefördert wurden, können im Kalenderjahr 2022 erneut einen Antrag stellen, sofern die Existenzbedrohung und die weiteren Antragsvoraussetzungen wieder vorliegen.
Mehr dazu beim Landessportbund Sachsen.
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