Hinweis zu Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen
Foto: Pixabay
Hohe Schadenersatzforderungen vermeiden: Bildrechte jetzt prüfen
Immer wieder erhalten Vereine Abmahnschreiben aufgrund von unrechtmäßigen Bildnutzungen auf ihren Homepages oder Social Media. Teilweise handelt es sich hierbei um Fotos, welche 2016 oder früher hochgeladen wurden.
Um hohe Schadenersatzforderungen zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihre Vereinshomepage sowie eventuelle Profile auf Social Media hinsichtlich der dort verwendeten Fotos. Die Fotos müssen entweder lizenzfrei sein oder aber Sie haben eine Lizenz für die Nutzung des Fotos erlangt. Gehen Sie in der Zeitleiste auch zurückliegende Jahre durch. Oftmals sind sehr unscheinbare Fotos betroffen, welche zum Beispiel zum Jahreswechsel (z.B. ein Feuerwerk), bei Wettkämpfen (z.B. ein Pokal oder eine Trillerpfeife) oder in Gedenken an ehemalige Spitzensportler verwendet wurden. Löschen Sie alle Fotos, welche nicht durch den Verein erstellt wurden oder für die es keine Lizenz gibt, umgehend von Ihren Seiten.
Sollte eine Urheberrechtsverletzung durch Bildnutzung vorliegen und Sie erhalten ein entsprechendes Abmahnschreiben, kann oftmals nur noch hinsichtlich der Höhe der Schadenersatzforderung in Vergleichsverhandlungen gegangen werden. Diese sind leider nur in seltenen Fällen aussichtsreich.
Tipp: Nutzen Sie generell keine Fotos aus dem Internet. Greifen Sie auf Fotos aus Ihrem eigenen Archiv zurück, das kann Ihnen hohe Kosten ersparen.
Quelle: Landessportbund Sachsen e.V.
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